Datum: 10.11.2014
Immobilien Magazin
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien verurteilte in erster Instanz die Gerichtssachverständigen Matthias Kopetzky und Martin Geyer wegen der Erstellung von unrichtigen Gutachten zu einer Schadensersatzleistung von 236.000 Euro samt 4 Prozent Zinsen und zur Haftung von zukünftigen Gutachtensschäden.