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PRESSESPIEGEL

Datum: 17.10.2014

Medianet

Wien. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, Abt. 13, verurteilte in erster Instanz die Gerichtssachverständigen Matthias Kopetzky und Martin Geyer wegen der Erstellung von unrichtigen Gutachten zu einer Schadensersatzleistung von mehr als 275.000 € und zur Haftung für zukünftige Gutachtensschäden. Dieser einfache – wenn auch zehn Zeilen lange – Satz ist als derzeit noch nicht rechtskräftiges Urteil das Resultat einer 15 Jahre andauernden Auseinandersetzung, die summa summarum Tausende Arbeitsstunden und Millionen Euro verschlungen hat. Die von Richterin Ruth Vospernik genannten „unrichtigen Gutachten“ dienten als Grundlage und Beweismittel, um den Unternehmer Faramarz Ettehadieh als Geschäftsführer der Leitgesellschaft der Imperial Finanzgruppe vor dem Landesgericht Linz durch die Staatsanwaltschaft anzuklagen, wobei die Anklage mit einem vom Obersten Gerichtshof bestätigten Freispruch endete. Im Gesamtverfahren verrechneten die beiden Sachverständigen Kopetzky und Geyer für die von ihnen erstellten Gutachten mehr als 2,5 Mio. €.